Compliance

Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

  • Die Beiratsmitglieder verpflichten sich Informationen, die ihnen in ihrer Funktion als Beiratsmitglied zugänglich gemacht werden, insbesondere solche zu zukünftigen Ausschreibungen und deren thematische Ausrichtung, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet die Bekanntmachung laufender Ausschreibungen.
  • Eine Bekanntmachung laufender Ausschreibungen durch die Beiratsmitglieder ist explizit erwünscht.

2.Objektivität und Unparteilichkeit

  • Die Beiratsmitglieder bringen ihre Expertise in die Beratung des Beirats ein und vertreten hierbei nicht ihre eigene Hochschule, sondern den Hochschultyp, für den sie entsendet wurden. Sie trennen hierbei klar zwischen ihrer Rolle als Beiratsmitglied und ihren eigenen Interessen bzw. den Interessen ihrer Hochschule.
  • Die Beiratsmitglieder verpflichten sich, alle Beratungen objektiv und unparteiisch im besten Interesse jener Hochschulart, welcher sie angehören, zu führen.
  • Die Beiratsmitglieder verpflichten sich, zu jeder Zeit jegliche tatsächliche oder potenzielle Befangenheit dem Beirat und dem Wissenschaftsministerium offenzulegen, um Transparenz zu gewährleisten.

Verantwortung und Integrität

  • Die Beiratsmitglieder verpflichten sich, ihre Aufgaben im Beirat mit höchster Integrität und Verantwortungsbewusstsein wahrzunehmen.